Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist.

§2: Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§3: Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachzuweisen, bzw. Schadenersatz zu leisten.

§4: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 5-10%. Es gelten die Stornobedingungen des Vermieters. Um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§5: Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Stornierungen sind unbedingt schriftlich vorzunehmen. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.

§6: Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu Beginn des Aufenthaltes behalten wir uns vor, eine Anpassung vorzunehmen. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist eigenständig vor Ort zu entrichten.

§7: Die Unterkunft steht bei Anreise um 16.00 Uhr und bei Abreise bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

§8: Die Bezahlung erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung des Buchungsvertrages.

§9: Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht mehr in der Lage etwas zu tun. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen.

Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Gegen das Auftreten von, Mücken, Insekten, Wespen, Ameisen, Ohrenkneifern usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

§10: Der Mietvertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt worden sind, dem Vermieter mitzuteilen. Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung verantwortlich. Schäden durch das unsachgemäße Bedienen der elektronischen Geräte, wie Ofen, Geschirrspülmaschine, TV, WLAN, Mikrowelle etc., gehen zu Lasten des Mieters.

§11: Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

§12: Vertragsauflösungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist Soest.

Die Unterkünfte dürfen nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Gastgeber kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.

Der Gast ist verpflichtet die Unterkunft und ihre Einrichtung nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.

Das Aufladen von Elektroautos auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

§13: Tiere sind im Haus nicht gestattet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen. Grundsätzlich gilt, dass bei allen anderen Wohnungen vor Reisebeginn seitens der Vermieter der Aufnahme von Tieren ausdrücklich zugestimmt werden muss.

§14: Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. §§ 701 ff BGB bleibt davon unberührt.

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, Ölpest, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Mieters.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Mietvertrages als anerkannt.